
Die neue Energiesparverordnung EnEV ist da !
- Erneuerung der Gebäudehülle
- alte, nicht wärmegedämmte Fenster erneuern
- alte Haustüren durch neue ersetzen
- Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen
- Dämmung im Dach bzw. Aufdachisolierung
- Dämmung der obersten Geschossdecke, falls das Dachgeschoß
nicht ausgebaut ist
- Dämmung der Kellerdecke von unten zum 1. EG
- Check der Heizungsanlage
Die Wohnwertförderung richtet sich an Eigennutzer, private Vermieter und Wohnungsgesellschaften. Für die engergetische Sanierung, aber auch für Wohnraummodernisierung stellt der Bund über die KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite von insgesamt zwölf Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Kredit wird nach dem Check durch den Gebäude-Energie-Berater, über die Hausbank beantragt. Die Zeit zwischen Beantragung und Bewilligung beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Dadurch kann ein Schuldenerlass von bis zu 20% erreicht werden.
WICHTIG
Bevor Sie irgendwelche Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen, kommen Sie zum Energieberater. Er fertigt Ihnen einen kompletten Maßnahmenkatalog mit prognostiziertem Einspar-Erfolg. Mit diesem Check können Sie auch vergünstigte Kredite beim Bund über Ihre Hausbank beantragen.
SPRECHEN SIE ZUERST MIT UNS!
Wärmebild Hier sehen Sie ein Bild, das mit einer Wärmebildkamera aufgenommen wurde, um festzustellen, welche energetische Schwachstellen ein Haus hat.



Joachim Eltz
Bautechniker Zimmermeister
gepr.
Gebäudeenergieberater
im Handwerk
Tel. 0 76 23 - 40 144
Fax 0 76 23 - 719 842
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) soll einen Beitrag dazu leisten, die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von 1990 25% CO2 weniger zu emittieren, einzuhalten.
Mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV) werden die Wärmeschutz-Verordnung und die Heizungsanlagenverordnung abgelöst. Die DIN V 4701 Teil 10, die die Berechnungsgrundlagen für die Anlagentechnik schafft, sowie die entsprechende Regel für die Bauphysik, die DIN V 4108 Teil 6, liegen bereits als Vornormen vor.
Zukünftig ist nicht mehr der Heizwärmebedarf, sondern der Primärenergiebedarf Qp, der für die Gebäudebeheizung und -belüftung sowie für die Trinkwassererwärmung erforderlich ist, geregelt. Diese Betrachtung erfordert, dass sowohl Wärmedämm- als auch anlagentechnische Maßnahmen als Ganzes betrachtet werden.
Ab dem 04.Jan.2006 erwartet Sie als Hausbesitzer bei Vermietung oder Verkauf einer Wohneinheit eine weitere EU-Richtlinie: Der Energiepass 2006.
Als neutraler und unabhängiger Energieberater helfen ich Ihnen kompetent bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau. Aber auch dann, wenn es darum geht, öffentliche Fördermittel erfolgreich beantragen zu können.
Der Energieberater macht Ihnen Vorschläge über Modernisierungsmaßnahmen: